Berlin

EU-Verfassung

Nicht nur das Christentum hat Europa geprägt

„Ich wäre auch für einen Gottesbezug in der Europäischen Verfassung“, sagt Kerstin Griese. „Aber er darf sich nicht allein auf eine Religion oder Glaubensgemeinschaft beziehen.“ Die Bundestagsabgeordnete hat einen CDU/CSU-Antrag zum Gottesbezug abgelehnt, gleichzeitig aber in einer persönlichen Erklärung ihre Motivation verdeutlich. „Die Union blendet mit ihrem christlich-abendländischen Gottesbegriff insbesondere die jüdische Tradition in Europa aus.“

Griese, Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche (EKD), wendet sich gegen eine Ausgrenzung anderer monotheistischer Religionen und Traditionen. Nicht nur das Christentum, auch andere Weltanschauungen hätten Europa politisch, kulturell und spirituell geprägt.

„Mit der Erwähnung Gottes in der Präambel der EU-Verfassung würde ein Maßstab für verantwortliches Handeln in Politik und Gesellschaft benannt“, wird in der persönlichen Erklärung eingeräumt. „Der explizite Gottesbezug würde daran erinnern, dass weder der Gedanke der Nation noch der Rasse, des Staates oder eine Ideologie absolute Geltung über den Menschen beanspruchen darf.“

Allerdings gebe es in der EU keine gemeinsame Verfassungstradition. „Einige Mitgliedsländer kennen eine klare Trennung von Kirche und Staat“, verdeutlicht Kerstin Griese. „Deswegen fehlt es dem Antrag der CDU/CSU an Sensibilität, wenn er die Verhandlungen über die EU-Verfassung mit diesem Ansinnen überlagert.“
Wichtiger sei es, dass die Rolle und Stellung von Kirchen und Religionsgemeinschaften gesichert ist. „Und das ist mit dem Verfassungsentwurf und der in ihr verankerten Grundrechtecharta gelungen“, weist die Abgeordnete auf einen Erfolg in den europäischen Beratungen hin.

13.12.03

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