Berlin

50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

„Tatsächliche Gleichstellung gibt es in vielen Bereichen noch nicht“

heute.de: Hat der Mann Recht, nur weil er ein Mann ist?

Vor fünfzig Jahren hat der Bundestag das Gesetz zur Gleichberechtigung von Mann und Frau verabschiedet. „Tatsächliche Gleichstellung gibt es in vielen Bereichen noch nicht“, bilanziert die Frauenausschussvorsitzende Kerstin Griese (SPD) im Gespräch mit dem epd. Rechtlich sei zwar alles geregelt, in der Realität gebe es aber oft eine subtile Herabsetzung von Frauen: „Wird eine Frau für ein Amt vorgeschlagen, wird immer ihre Qualifikation betont. Das würde bei einem Mann nie passieren.“

Die stellvertretende SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Elke Ferner sagt: „Der Blick in Führungsetagen, in Gehalts- oder Rentenstatistiken zeigt, Frauen sind in Führungspositionen in Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft immer noch völlig unterrepräsentiert, sie erzielen im Durchschnitt trotz besserer Schulabschlüsse niedrigere Einkommen als Männer, das geschlechtsspezifische Berufs- und Studienfachwahlverhalten ist noch längst nicht überwunden, die Frauenerwerbsquote ist niedriger als die der Männer und Teilzeitarbeit ist weiblich.“ Daher sei Frauenförderungs- und Gleichstellungspolitik weiterhin erforderlich, in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, in Parteien, im Bundestag, in der Bundesregierung.

Der Gesetzgeber unternahm 1957 mit dem Gleichberechtigungsgesetz erste Schritte zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Gleichberechtigungsgebotes des Artikels 3 des Grundgesetzes von 1949. Besonders im Familienrecht gab es eine Reihe von Änderungen zugunsten von Ehefrauen. So wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch die Zugewinngemeinschaft zum gesetzlichen Güterstand. Im Bezug auf die Kindererziehung wurden die Vorrechte des Vaters eingeschränkt – aber nicht beseitigt. Abgeschafft wurde die Möglichkeit des Ehemannes, auch gegen den Willen der Ehefrau ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen.
„Das Engagement vieler Frauen für die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern ging weiter – mit Erfolg“, bilanziert Elke Ferner. Sei weist unter anderem darauf hin, dass 1994 der Grundgesetzartikel 3 erweitert und konkretisiert worden sei.

ASF

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3.5.07

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