Berlin

Contergan-Stiftungsgesetz geändert

Mehr und bessere Hilfen

„Heute haben wir weitere Unterstützungen für die Contergan-Geschädigten im Bundestag beschlossen“, teilt die Kerstin Griese mit. Sie bedankt sich bei ihrer Vorgängerin als Ratinger Abgeordnete, Regina Schmidt-Zadel, die „sehr viel für diese Menschen getan hat“. Schmidt-Zadels Arbeit als Vorsitzende der Conterganstiftung habe den Grundstein für die jetzige Lösung gelegt. „In dem beschlossen Gesetz ist eine jährliche Sonderzahlung vorgesehen, die noch in diesem Jahr zum ersten Mal an die Betroffenen fließen soll“, erläutert Griese. „Die Höhe der Zahlung orientiert sich am Grad der Behinderung. Damit wollen wir den Contergan-Geschädigten einen größeren finanziellen Spielraum verschaffen, den sie nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können.“ Wichtig sei es, so Griese, dass die Antragsfrist aufgehoben wird, „das heißt es können jetzt wieder unbefristet Anträge gestellt werden.“

Diese Sonderzahlung werde finanziert durch 50 Millionen Euro, die die Firma Grünenthal beisteuert, und 50 Millionen Euro aus Bundesmitteln in der Conterganstiftung. Die dann insgesamt zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro werden nebst Erträgen im Laufe der nächsten 25 Jahre an alle Leistungsberechtigten ausgezahlt. „Auf Wunsch der Betroffenen haben wir dafür gesorgt, dass die Unterstützung künftig dynamisiert und somit automatisch an die Steigerung der gesetzlichen Renten angepasst wird. Damit können wir einen Beitrag dazu leisten, die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern“, betont die Vorsitzende des zuständigen Familienausschusses.

Conterganstiftung

15.5.08

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