Berlin

Öffentliche Sitzung des Frauenausschusses

Kontroverse Debatte um die UNO-Frauenrechtsübereinkunft

Die UNO-Frauenrechtsübereinkunft, zu der die BRD in regelmäßigen Abständen einen Bericht vorlegen muss, war Anlass einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu der Diskussion über das 1979 geschlossene Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Frauen in allen Lebensbereichen hatte der Ausschuss zahlreiche Frauen- und Wirtschaftsverbände eingeladen.

„Die öffentliche Sitzung war ein Erfolg“, so die Ausschussvorsitzende Kerstin Griese. „Solche Sitzungen tragen entscheidend zu mehr Transparenz und Akzeptanz der parlamentarischen Arbeit bei.“ Sie werde sich dafür einsetzen, so Griese weiter, häufiger öffentliche Sitzungen zu veranstalten. Das UNO-Übereinkommen mit dem englischsprachigen Kürzel „CEDAW“ sei das wichtigste internationale Dokument, das klarstellt: „Frauenrechte sind Menschenrechte“.

In der lebhaften Debatte wurde über den Bericht der Bundesregierung diskutiert, der Lebenslagen von Frauen in Deutschland untersucht. Kontrovers wurde dabei von den Fraktionen über Nutzen und Nachteile des Teilzeitgesetzes, Fortschritte oder Defizite in der Kinderbetreuung, Altersvorsorge von Frauen sowie über Maßnahmen am Arbeitsmarkt diskutiert, die sich besonders auf die Erwerbstätigkeit von Frauen auswirken. Angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, wärend die Anträge der FDP und CDU/CSU keine Mehrheit fanden.

Bundestags-Plenardebatte über das UNO-Frauenrechtsübereinkommen

5. Bericht der BRD zum UNO-Frauenrechtsübereinkommen (pdf-Datei)
UNO: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW)

10.4.03

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