Berlin

Menschenrechte für Bootsflüchtlinge

Anspruch auf Asylverfahren

Kerstin Griese begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass die EU-Mitgliedsstaaten dafür sorgen müssen, die Menschenrechte der Bootsflüchtlinge zu schützen. „Flüchtlinge müssen in jedem Fall die Möglichkeit haben, Asyl in der EU zu beantragen“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete. „Es ist ein Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention, dass Bootsflüchtlinge auf hoher See abgefangen und in Flüchtlingslager gebracht werden, in denen menschenunwürdige Bedingungen herrschen.“ Griese fordert die Bundesregierung auf, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, „dass das gemeinsame europäische Asylsystem Regelungen enthält, die den Bootsflüchtlingen einen Anspruch auf ein Asylverfahren in der EU gewährleisten“.

Der EGMG habe 24 Menschen aus Somalia und Eritrea Recht gegeben, die von Libyen aus versucht hatten, Italien zu erreichen, erläutert Kerstin Griese. „In internationalem Gewässer waren sie von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und per Militärschiff nach Afrika zurückgebracht worden, ohne dass sie dagegen Einspruch einlegen konnten.“

Frankfurter Rundschau: Später Sieg für Bootsflüchtlinge
24.2.12

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