Berlin

Kinderbetreuung: „Intelligente Lösung“

Zwei Drittel der Kosten sind absetzbar

Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 6000 Euro können von der Steuer abgesetzt werden. So lautet der Kompromiss, auf den sich die Spitzen der Koalition geeinigt haben. Alleinverdiener-Familien könne dabei nur die Kosten für drei- bis sechsjährige Kinder geltend machen, bei den anderen Altersgruppen bis zum 14. Lebensjahr müssen die Betreuungskosten beruflich bedingt sein.

Die Familienausschussvorsitzende Kerstin Griese (39) lobt den Kompromiss zu den Kinderbetreuungskosten als „intelligente Lösung“. „Die Familien werden besser gestellt. Während bislang maximal 1500 Euro steuerlich geltend gemacht werden können, werden es künftig 4000 Euro sein. Das sind zwei Drittel der Höchstgrenze von 6000 Euro.“ Die Ratinger Bundestagsabgeordnete freut sich, dass nun auch geringe Kosten ab dem ersten Euro absetzbar sind „Damit hat sich die SPD mit ihrer Forderung durchgesetzt.“

Kerstin Griese: „Ich hätte mir gewünscht, dass die Förderung der Kinderbetreuung noch zielgenauer für berufstätige Eltern eingesetzt wird und keine Ausnahmen gemacht werden.“ Schließlich würden Alleinverdiener-Familien insbesondere vom Ehegatten-Splitting profitieren.

„Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Frauen und Männer Beruf und Familie miteinander vereinbaren wollen, haben wir eine gute Lösung gefunden, die an der Lebensrealität der Menschen ansetzt. Es ist ein großer Fortschritt, dass Kinderbetreuung künftig als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind – und nicht nur Geschäftsessen und Büromaterial“, stellt die SPD-Politikerin fest.

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2.2.06

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