Berlin

Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro

Kerstin Griese wehrt sich gegen eine Schlechterstellung berufstätiger Eltern

Finanzminister Peer Steinbrück plant, dass bis zu 1000 Euro berufsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abgesetzt werden können. „Wir wollen die Grenze auf 1500 Euro erhöhen“, sagte die Familienausschussvorsitzende Kerstin Griese der Rheinischen Post. Dann gebe es für die Eltern, die jetzt schon hohe Betreuungskosten haben, keine Verschlechterung.

Erstmals eingeführt wurde die Möglichkeit, Erziehungs- und Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen, von der ehemaligen SPD-Familienministerin Christine Bergmann. Neben einem Freibetrag in der Höhe von 1548 Euro, der allen Eltern zusteht, können darüber hinausgehende 1500 Euro berufsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass künftig die Betreuungskosten von berufstätigen Eltern ab dem ersten Euro abgesetzt werden können“, sagt Griese. „So profitieren auch Geringverdiener, die nicht so hohe Kosten haben, von dieser Regelung. Unser Ziel ist es, für alle Eltern die Vereinbarkeit von Kind und Beruf zu fördern.“

Steuerlich geltend gemacht werden können Kosten, die durch Kindertageseinrichtungen, Tageseltern oder auch eine Hausaufgabenaufsicht entstehen. Hingegen sind Beiträge für eine Musikschule oder einen Sportverein nicht abzugsfähig. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile beziehungsweise die alleinerziehende Mutter oder Vater berufstätig sind.

Rheinische Post
Spiegel online: Kosten für Kinderbetreuung

15.12.05

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