Berlin

Bundesregierung schlägt Regelungen für Beschneidungen vor

„An erster Stelle muss das Kindeswohl stehen“

epd: Juden und Muslime begrüßen neues Beschneidungs-Gesetz
dpa: Heftige Debatte über Beschneidung

„Grundsätzlich positiv, wenn auch im Detail noch klärungsbedürftig“, bewertet die SPD-Religionsbeauftragte Kerstin Griese den Vorschlag der Bundesregierung zu religiös motivierten Beschneidungen. „Die Richtung der Regelungen ist in Ordnung, aber im Einzelnen muss noch nachgearbeitet werden“, stellt Griese fest. „Denn an erster Stelle muss das Kindeswohl stehen, darin sind sich alle Eltern einig, egal welcher Religion sie angehören. Deshalb ist es richtig und zielführend, dass eine Regelung im Kindschaftsrecht und nicht im Strafrecht gefunden wird.“

Entscheidend sei auch, dass die Beschneidung möglichst ohne Schmerzen erfolgt. Davon sei im Gesetzestext des Justizministeriums noch keine Rede, es werde nur in den Eckpunkten erwähnt. „Außerdem ist nicht klar, was eine mit einem Arzt vergleichbare Befähigung ist“, kritisiert Griese. Während muslimische Jungen fast immer im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärzten beschnitten werden, müsse für die jüdischen Eltern und Söhne eine Regelung gefunden werden, die auch den Mohalim unter festzulegenden Bedingungen Beschneidungen ermöglicht. „Der Gesetzesvorschlag respektiert, dass im Judentum eine religiös befähigte Person die Beschneidung vornehmen kann. Es fehlt aber eine unmissverständliche Festlegung, welche medizinischen Standards dabei gelten“, sagt die SPD-Politikerin.

„Gut ist, dass der vorliegende Vorschlag keine staatliche Überprüfung der Religiosität vorsieht“, betont Kerstin Griese. Der Bundestag müsse eine Lösung finden, die jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland weiter willkommen heißt und die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt. „Dazu gehöre auch das Recht, mit religiöser Erziehung aufzuwachsen.“

Aus Grieses Sicht müssen die Vorgaben des Ethikrates, der vier Mindestanforderungen aufgestellt hatte, umgesetzt werden: „Umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten, qualifizierte Schmerzbehandlung, fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen“, zitiert Kerstin Griese die Forderungen des Ethikrates.

Süddeutsche Zeitung: Beschneidungen sollen straffrei bleiben

26.9.12

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