Berlin

Sondersteuer auf Alcopops

Bundestag dehnt den Jugendschutz aus

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das eine Sondersteuer auf Alcopops und den Verbot von Zigaretten-„Kinderpackungen“ vorsieht. Zigarettenpackungen müssen künftig mindestens 17 Zigaretten enthalten, die kostenlose Abgabe von Zigaretten ist verboten. „Das ist eine sinnvolle Ergänzung des Jugendschutzgesetzes, das wir vor einem Jahr neu gefasst haben“, so die Jugendausschussvorsitzende Kerstin Griese. „Darin wurde unter anderem festgelegt, dass vor 18 Uhr im Kino keine Alkohol- und Tabakwerbung gezeigt werden darf.“

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hatte wiederholt auf die Gefahren von Alcopops hingewiesen: Niemand merke, dass er in Wirklichkeit harten Alkohol trinkt. Alcopops richteten großen Schaden an und seien eine Einstiegsdroge, hatte Caspers-Merk gewarnt.

Um die Abgabe von Alcopops an Minderjährige zu verhindern, weist künftig ein Warnhinweis auf dem vorderen Flaschenetikett eindeutig darauf hin, dass diese Getränke erst an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Zudem sieht das Gesetz bei Flaschen mit einem Inhalt von 275 Millilitern eine Sondersteuer von zirka 84 Cent vor. Die Verteuerung der Alcopops durch die Sondersteuer soll die bunten Mixgetränke für Jugendliche unattraktiv machen. Das mit den Stimmen der Koalition beschlossene Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
vollistdoof.de: Alcopops
FAZ.net: Alcopops als Suchtmittel
taz: Ernüchterte Jugend

6.5.04

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