Fakten
Familien
Daten und Fakten
zur Familienpolitik der Bundesregierung 1998-2001
Die neue Elternzeit
löst den früheren Erziehungsurlaub ab:
- Nach der Geburt
eines Kindes können beide Eltern gleichzeitig bis zu drei Jahren Elternzeit
nehmen.
- Bis zu 30 Stunden
(bisher 19 Stunden) Erwerbstätigkeit pro Woche und Elternteil sind möglich,
das fördert raschen Wiedereinstieg ins Berufsleben.
- Der neue Rechtsanspruch
auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit für Beschäftigte in Betrieben
mit mehr als 15 MitarbeiterInnen fördert die Beteiligung von Vätern
an der Kindeserziehung.
- Ein Jahr der Elternzeit
kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr des Kindes aufgespart
werden.
Reform des Erziehungsgeldes:
- Aufhebung der Regelung
über die Unvereinbarkeit von Arbeitslosengeld und gleichzeitigem Bezug von
Erziehungsgeld.
- Ab dem siebten
Lebensmonat des Kindes erhöht sich die Einkommensgrenze für das ungekürzte
Erziehungsgeld um rund 10 bis 24 Prozent je nach Einkommen.
- Begründung
eines Anspruchs auf Erziehungsgeld auch für anerkannte Asylberechtigte und
Flüchtlinge.
Reform des Kindergeldes:
- Das Kindergeld
wurde seit dem rot-grünen Regierungsantritt um 50 Mark auf 270 Mark monatlich
erhöht, damit belegt die Bundesrepublik einen der vorderen Plätze in
Europa.
- Ab 1. Januar 2002
wird das Kindergeld um zusätzliche 31,20 Mark erhöht, für das erste
bis dritte Kind gibt es dann insgesamt 301,20 Mark monatlich. Damit kann Rot-grün
eine Kindergelderhöhung um insgesamt mehr als 36 Prozent zu seinen größten
Erfolgen zählen, pro Kind bekommen die Familien jährlich fast 1000 Mark
mehr.
Das Recht auf
gewaltfreie Erziehung:
- Das elterlich Züchtigungsrecht
wurde abgeschafft.
- Schutzanordnungen
durch die Zivilgerichte verbessern den Schutz von Frauen und Kindern vor gewalttätigen
Ehepartnern und Vätern.
Die Bafög-Reform:
- Das Gesamtfördervolumen
ist um 1,3 Millarden Mark gestiegen, wodurch in Zukunft noch mehr Kinder aus einkommensschwachen
Familie noch besser gefördert werden können.
- Der maximale Förderbetrag
steigt um 10 Prozent auf 1140 Mark monatlich.
- Die statistische
Durchschnittsförderung steigt von 640 auf 750 Mark.
- Die Gesamtzahl
der geförderten Personen steigt um 81.000 auf 445.000.
- Der Anteil der
Vollgeförderten an allen Geförderten steigt von ca. 30 auf ca. 40 Prozent.
Die Steuerreform:
- Überdurchschnittliche
Verbesserungen für normalverdienende Familien, ein Durchschnittsverdiener
(60.000 Mark brutto, zwei Kinder) wird um knapp 14 Prozent entlastet.
Die Rentenreform:
- Beitragszeiten
für Kindererziehung werden zukünftig höher bewertet, was ein Fortschritt
für Frauen und Familien ist.
Das Programm
Entwicklung und Chance:
- Förderung
gezielt benachteiligte Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten und strukturschwachen
ländlichen Regionen.
Erwerbsbedingte
Betreuungskosten:
- Neben dem pauschalene
Steuerfreibetrag für Kinderbetreuung in der Höhe von 3028 Mark können
ab Anfang 2002 erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, die beim Finanzamt nachgewiesen
werden, zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden (bei gemeinsam Erziehenden,
wenn beide Elternteile erwerbstätig sind bzw. bei Alleinerziehenden), unabhängig
davon, wie die Kinderbetreuung organisiert wird (Kindergarten, KiTa, Tagesmutter
etc.). Und zwar bis zu einer Höhe von 2934 Mark. Das bedeutet flexiblere
Möglichkeiten und fördert die Erwerbstätigkeit besonders von Frauen
(im Gegensatz zu Vorschlägen von Geburtsprämien und 1200
Mark Kindergeld).
Verbesserung
der Ganztagsbetreuung:
- Die Bundesregierung
will die Lücken in der Kinderbetreuung schließen. Dafür ist es
notwendig, in Zusammenarbeit mit den Ländern in die Infrastruktur der Kinderbetreuung,
besonders der Null- bis Dreijährigen und der Ganztagsbetreuung, zu investieren.
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