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Für ein Recht auf Nichtwissen

Eine schwangere Frau horcht mit einem Herzton-Wehen-Schreiber die Herztöne ihres Babys ab. Foto: dpa/pa
Wie Politiker, Frauenärzte und Fortpflanzungs-Mediziner über Schwangerschaftsabbrüche denken.

Familienpolitiker von Grünen, FDP und SPD wundern sich über CDU-Vorstoß für schärfere Gesetze

SCHWERPUNKT SPÄTABTREIBUNGEN

Essen. Natürlich müssten Spätabtreibungen vermieden werden, wann immer es geht. Natürlich dürfe es nicht sein, dass behinderte Kinder schon im Mutterleib aussortiert werden. Darüber sind sich Familien- und Ethikexperten der Bundestagsfraktionen von FDP, SPD und den Grünen einig. Die von der CDU angestrebte Gesetzesänderung halten sie aber für unnötig.

Vor allem für die von der Union geforderte Zwangsberatung vor dem Abbruch sehen die Parteien keinen Anlass. "Die Frau kann gar nicht allein entscheiden, ob sie ihr behindertes Kind austrägt oder nicht", sagt die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk. Sie erinnert an die notwendige medizinische Indikation, nach der eine Abtreibung nur erlaubt ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, und zwar unter der Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse. Der Arzt sei es also, der die Entscheidung treffe - im Einvernehmen mit der Mutter.

Der Arzt: Ihm komme auch bei der Aufklärung vor allen vorgeburtlichen Untersuchungen die Schlüsselrolle zu. Vor allem Frauen über 35 würden viel zu oft von ihren Ärzten oder Ärztinnen überredet, die von den Krankenkassen bezahlte Fruchtwasseruntersuchung machen zu lassen, sagt Schewe-Gerigk. Mit der Methode lassen sich unter anderem Chromosomenveränderungen und damit auch das Down-Syndrom diagnostizieren.

Während der langen Zeit der Ungewissheit, bis das Ergebnis vorliegt, würden die Mütter oft eine große Sorge durchleben, sagt die FDP-Abgeordnete Ina Lenke, und das belaste die unkomplizierte Schwangerschaft. "So wie es ein Recht auf Wissen gibt, muss es auch ein Recht auf Nichtwissen geben", so die liberale Familienexpertin.

Während Schewe-Gerigk die Pflichtberatung fordert, noch bevor die Diagnostik-Maschinerie anläuft, will die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese vor allem ein für Behinderte positiveres gesellschaftliches Klima schaffen. Natürlich müsste aber das Beratungsangebot besser werden, und zwar in einem positiven, lebensbejahenden Sinn. Zwang sei nicht notwendig, schließlich handele es sich meistens um Wunschkinder. "Keine Frau treibt leichtfertig ab."

Leichtfertig nicht, dafür unter Schock, meint der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe. "Wenn Frauen erfahren, dass sie ein behindertes Kind erwarten, treffen sie womöglich eine Entscheidung, die sie sonst nicht treffen würden." Weshalb der CDU-Mann dafür plädiert, dass auch ein weiterer Arzt vor der Abtreibung die Frau beraten muss. "Die Erteilung der Indikation reicht als Beratung nicht aus."

Eine Pflichtberatung vor der Diagnose - darauf werden sich wohl alle Parteien einigen können. Eine weitere Pflichtberatung vor der Abtreibung, das ist ein Kompromiss, wie ihn sich Hubert Hüppe vorstellen könnte. Noch lieber hätte der Christdemokrat, dass Ärzte nicht mehr später für Behinderungen haftbar gemacht werden können, wenn sie ein Kind durch Überzeugung vor der Abtreibung verschonen konnten. "Dieses Ausschlussrecht soll dann gelten dürfen, wenn eine Therapie nur die Tötung des Kindes bedeuten kann."

Eine derartige Aufweichung der Ärztehaftung lehnen die anderen Parteien allerdings ab. Sie befürchten, dass dann Schwangere weniger geschützt seien als alle anderen Patienten.

Behinderte integrieren, statt sie schon vor der Geburt zu selektieren - das ist das erklärte Ziel der Ethikexperten, und zwar über die Fraktionsgrenzen hinweg.


23.03.2006   Von Birgitta Stauber-Klein
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