Berlin

Wirksamer Jugendschutz in den Medien

Kerstin Griese erläutert den Beschluss des Jugendausschusses

„Wie kann Kinder- und Jugendschutz in den neuen Medien angesichts ungehinderter Zugangsmöglichkeiten gewährleistet werden? Welche Rolle spielt Medienkompetenz im Zeitalter der Informationsflut?“ Über die rasante Entwicklung und Verbreitung des Internets und die ungehinderten Zugangsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche hat der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten.

Die Koalitionsfraktionen wollen, dass der Kinder- und Jugendmedienschutz so fortentwickelt wird, dass ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen möglich ist. Deshalb seien qualitative Verbesserungen und Regelungen der Zuständigkeiten notwendig, teilt Kerstin Griese (34) als zuständige Berichterstatterin mit.

„Förderung und Stärkung von Medienkompetenz stehen für uns im Vordergrund“, erklärt die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete. „Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche den kritischen Umgang mit Medien früh lernen können. Kinderportale im Internet können ein sinnvoller Weg sein, um Kindern und Eltern in einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Angebot im Internet zu unterstützen.“

Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, stellt Griese fest. „Pornografie, Gewalt und Rassismus sind strafrechtlich relevant.“ Aber auch der Kinder- und Jugendschutz müsse international beachtet werden. Die Koalition fordert die Bundesregierung in der Entschließung auf, sich für die Schaffung von europa- und weltweiten Mindeststandards des Kinder- und Jugendmedienschutzes einzusetzen.

Kerstin Griese: „Die administrative Straffung und Beschleunigung von Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und die Erweiterung der Antragsbefugnis auf Verbände, die im Kinder- und Jugendschutz tätig sind, werden von uns unterstützt und können den schnellen Zugriff auf jugendgefährdende Angebote verbessern.“

Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit Online-Anbieter verpflichtet werden können, wirksame teilnehmerautonome Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz im Internet zu entwickeln und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Einbeziehung von Computerspielen in die Altersfreigaberegelung zu überprüfen.

„Wir teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass die bestehende Differenzierung zwischen Telediensten und Mediendiensten dem Ziel, den Kinder- und Jugendschutz in den Netzen zu gewährleisten, nicht gerecht wird“, teilt Griese mit. „Deshalb unterstützen wir die Auffassung der Jugendministerinnen und Jugendminister, dass für Tele- und Mediendienste entsprechend gleichgerichtete Kinder- und Jugendschutzregelungen unter einem bundesgesetzlichen Rahmen zusammen gefasst werden sollen.“

Auch Werbung trage erheblich zur Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen bei. Deshalb teilt der Ausschuss im Antrag der Koalitionsfraktionen die Auffassung des 10. Kinder- und Jugendberichtes, dass weder während (als Unterbrechung) noch zwischen einzelnen Kindersendungen Werbung gesendet werden sollte. In einem ersten Schritt soll der werbefreie Anteil deutlich erhöht werden. Entsprechende Initiativen sollen auf allen Ebenen unterstützt werden. Hierzu gehören insbesondere auch Verhaltenskodizes von Veranstaltern und Werbetreibenden.

Die Koalitionsfraktionen empfehlen, sich bei der Novellierung der Jugendschutzregelungen von folgenden Zielvorstellungen leiten zu lassen:

Jugendschutz.net
Jugendmedienschutz.de
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