Berlin

Internationaler Frauentag

Internationaler Frauentag

Neues Gewaltschutzgesetz stärkt die Rechte der Opfer

Der 8. März hat als Weltfrauentag eine lange Tradition. Bereits 1911 fand er erstmals in Deutschland statt. Damals war das Frauenwahlrecht die wichtigste Forderung. Acht Jahre später konnten Frauen endlich in Deutschland wählen. Dieses Recht wurde von der deutschen Sozialdemokratie erstritten.

Die Bilanz sozialdemokratischer Frauenpolitik ist ansehnlich. Seit dem Regierungswechsel 1998 sind viele gleichstellungspolitischen Forderungen umgesetzt worden. Eine der Forderungen ist die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.

Gewalt gegen Frauen wird nur zu oft im häuslichen Bereich ausgeübt. Die rot-grüne Bundesregierung hat gehandelt: Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung gibt Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, Schutz vor wiederholten Gewalttaten.

Zusammen mit der Änderung des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen ist es möglich, die Gewaltspirale nach dem Motto „der Schläger geht, die Geschlagene bleibt“ zu durchbrechen. Die Polizei darf den Täter in der akuten Gewaltsituation für bis zu zehn Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Das neue Recht enthält zudem die Verpflichtung der Polizei, Gewaltopfer über ihre Rechte zu informieren. Das Zivilgericht kann

Rot-grün hat eine Gesetzeslage geschaffen, mit der signalisiert wird, dass die Opfer von Gewalt so aktiv, wie es möglich ist, unterstützt werden. Der Opferschutz in Krisensituationen ist deutlich verbessert worden. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag zum Abbau von Gewalt gegen Frauen.

Bundesfrauenministerium

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9.3.03

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