Berlin | Reden |
„Selbstbestimmung und Fürsorge gehören zusammen“
Der Bundestag diskutiert über die Patientenverfügungen
Kerstin Griese
im Bundestagsplenum |
Kerstin
Grieses Rede im Bundestag. Das Protokoll
Die
Welt: Das Recht der Patienten
Zeit online: Viele Zweifel
„Selbstbestimmung und Fürsorge gehören zusammen“, sagte
Kerstin Griese, Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, in der Debatte über
Patientenverfügungen. Es gehöre gerade zur Fürsorgepflicht der Ärzte,
dass sie die Selbstbestimmung achten, dass sie Leben erhalten und Sterben nicht
verlängern. „Patientenverfügungen sollen dazu beitragen, dass Ärzte
diese Fürsorgepflicht wahrnehmen“, betonte sie in ihrer Bundestagsrede.
Griese sagte, dass sie in ihre eigene Patientenverfügung schreiben würde, dass diese nur für tödlich verlaufende Krankheiten gelten solle. Aber sie wolle das nicht allen anderen Menschen so vorschreiben.
„Wir brauchen unbedingt die Festlegung auf die Schriftform, die Pflicht zur Aktualisierung und die Möglichkeit der Beratung“, unterstreicht Kerstin Griese. „Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens bis zum Ende, also bis zum Sterben, das zum Leben gehört, ist eine Aufgabe, die weit über die Patientenverfügung hinausreicht.“
Die Ratinger Abgeordnete hat deutlich gemacht, dass sie ihre Entscheidung als evangelische Christin fällen wird. Sie glaubt, dass es niemanden gebe, der für sich in Anspruch nehmen kann, dass er oder sie allein eine christliche Position vertritt. „Ich bin mir sicher: Auch die Christenmenschen in diesem Parlament werden sich am Ende für verschiedene Anträge entscheiden.“
29.3.07