Berlin

Fortschritt für die Altenpflege

Bundesverfassungsgericht weist die Klage des Landes Bayern ab

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese (35) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altenpflege. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt: Die Altenpflegeausbildung muss bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegequalität wird durch eine einheitliche Ausbildung verbessert werden. Gleichzeitig hat das eine positive Wirkung für die gesellschaftliche Anerkennung des Berufes.“

Das Land Bayern hatte mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz zur Altenpflegeausbildung um zwei Jahre verzögert.

Griese hat als Mitglied des Ausschusses für Familie und Senioren die Debatte um das Altenpflegegesetz seit mehr als zwei Jahren verfolgt und findet, es sei wertvolle Zeit verloren gegangen. „In Heimen lebende Seniorinnen und Senioren sollten das höchste Maß an Qualität bei ihrer täglichen Pflege erhalten. Jetzt werden wir in Deutschland Altenpflegerinnen und Altenpfleger ausbilden, die qualifiziert Menschen helfen und unterstützen können.“

„Pflege alter Menschen bedeutet nicht nur, sie zu füttern und zu waschen“, betont Kerstin Griese. „Hier kann nur diejenige und derjenige seinen Beruf mit vollem Einsatz und Elan ausüben, der weiß, wie wichtig sein täglicher Job ist und der hierfür auch Anerkennung erhält.“ Mit dem bundeseinheitlichen Altenpflegegesetz ist der Weg dahin endlich frei.

pflegen-online.de
Bundesseniorenministerium

28.10.02

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