Zugang zu tödlichen Medikamenten bleibt reglementiert

„Das Urteil stellt klar, dass der Verkauf tödlicher Betäubungsmittel weiterhin grundsätzlich verboten bleibt“, sagte Kerstin Griese der Presse. „Das ist gut so“, kommentierte sie die Sterbehilfe-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

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„Nur in Extremfällen, die individuell beurteilt werden müssen, könne es davon eine Ausnahme geben. Dazu muss geklärt sein, dass keine zumutbare Alternative – etwa durch einen palliativmedizinisch begleiteten Behandlungsabbruch – zur Verfügung steht“, so Griese.

Die SPD-Abgeordnete stellte klar, dass das Urteil nicht der 2015 mit großer Mehrheit beschlossenen Strafgesetzbuchänderung widerspricht, die die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verbietet. In der Begründung des Gesetzes werde darauf hingewiesen, dass keine Strafbarkeit gegeben ist, wenn „im Einzelfall nach sorgfältiger Untersuchung und unter strikter Orientierung an der freiverantwortlich getroffenen Entscheidung einer zur Selbsttötung entschlossenen Person Suizidhilfe gewährt wird“, zitierte Kerstin Griese aus der damaligen Bundestagsdrucksache.