Brücke von Teilzeit in Vollzeit ermöglichen

Die Brückenteilzeit ist der erste Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, in dem Kerstin Griese seit letztem Monat Parlamentarische Staatssekretärin ist. „Ziel ist, dass Teilzeitarbeit keine Sackgasse mehr ist“, betont Griese.

„Nach einer begrenzten Phase von reduzierter Beschäftigung soll es einen Anspruch auf Vollzeittätigkeit geben“, beschreibt sie die Brückenfunktion des neuen Gesetzes, das zurzeit zwischen den zuständigen Ministerien beraten wird.

„Immer mehr Menschen möchten, dass sich die Arbeitszeit ihren Wünschen und Lebenslagen anpasst“, erläutert die Sozialdemokratin. „Sie erwarten zurecht von der Politik, dass sie nicht abgehoben regiert, sondern Antworten auf die Sorgen der Menschen findet. Wer in der Teilzeitfalle feststeckt weiß, dass er zu wenig in die Rentenkasse einzahlt, um vor Altersarmut geschützt zu sein“, so Griese.

Die Möglichkeit der befristeten Teilzeitarbeit werde in Unternehmen, die mehr als 45 Beschäftigte haben, ab dem 1. Januar 2019 gelten. Kerstin Griese findet es wichtig, dass es nicht nur einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit für neu abgeschlossene Arbeitszeitvereinbarungen gibt. „Auch Beschäftigte, die jetzt in Teilzeit arbeiten, sollen die Chance auf eine Vollzeitstelle haben. Arbeitgeber, die dies verweigern, sollen künftig belegen, dass es im Betrieb keine passende Stelle gibt“, sagt die Bundestagsabgeordnete.