Verhandlungen ĂĽber Staatskirchenleistungen ungewiss

Kerstin Griese sind aus den Bundesländern keine Signale bekannt, „mit Gesprächen über eine Ablösung der Staatskirchenleistungen zu beginnen“, sagte sie dem Handelsblatt. Der Anspruch der Kirchen auf diese Leistungen sei durch völkerrechtlich anerkannte Verträge gesichert.

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„Bei den Staatsleistungen geht es um den dauernden Ersatz für den Ausfall der jährlichen wirtschaftlichen Erträge aus dem enteigneten Besitz, aus dem die Kirchen vor 1803 ihre Strukturen und ihr Personal finanzierten“, so Griese. „Insbesondere die Schuldenbremse erschwert den Bundesländern die Möglichkeit, die jährlichen Ausgaben durch eine abschließende Einmalzahlung abzulösen“, auch wenn einige Bundesländer (Hessen, Brandenburg) in den letzten Jahren bereits einzelne Staatsleistungen abgelöst hätten. „Solange aus den Ländern keine Signale kommen, die auf die Landeshaushalte zukommenden Folgen tragen zu wollen, kann der Bund hier nicht mit einer Rahmengesetzgebung voranpreschen“, sagte Kerstin Griese gegenüber stern.de. Die SPD-Kirchenbeauftragte sieht zurzeit keinen Willen zur Aufnahme von Verhandlungen, auch wenn diese insbesondere aus Sicht der Kirchen wünschenswert wären.

Wie viel eine Ablösung der Staatskirchenleistungen kosten würde, weiß laut Handelsblatt derzeit niemand. „Die Humanistische Union glaubt, es stünden Abfindungen vom 25-Fachen der jährlichen Ausgleichszahlungen im Raum. Bezogen auf die Leistungen in diesem Jahr, wären das 12,5 Milliarden Euro – auf einen Schlag“, schreibt die in Düsseldorf erscheinende Zeitung.