Festakt im BMAS

UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit zehn Jahren

„Am 26. März 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten“, erinnert Kerstin Griese an das zehn Jahre zurückliegende Datum. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das mit 350 Menschen gefeiert, auf das Erreichte zurückgeblickt und nach vorne geschaut.“

Am Rande des Festaktes: Gruppenbild

Hubertus Heil, Hubert HĂĽppe, Theresia Degener (Ex-Vorsitzende des UN-Behindertenrechteausschusses), Rolf Schmachtenberg, Karin Evers-Meyer, JĂĽrgen Dusel, Kerstin Griese, Verena Bentele: Das Ministerium trifft den aktuelle und die ehemaligen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.

Seit der Behindertenkonvention seien zwei Nationale Aktionspläne aufgelegt, der Behinderungsbegriff an die Konvention angepasst, das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt, eine Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten eingerichtet und das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. „Die Botschaft ist dabei gestern wie heute klar: Die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft ist ein Menschenrecht“, betont Griese. „Menschen mit Behinderungen haben in allen Lebensbereichen die gleichen Rechte – das ist die Grundlage fĂĽr ein selbstbestimmtes Leben.“ Deshalb möchte die Sozialstaatssekretärin die Anforderungen an Barrierefreiheit, Arbeit und eine inklusive Demokratie weiterhin im Blick behalten und Fortschritte vorantreiben.

Fotos: Meder Agentur