In Würde leben, in Würde sterben

Högl Griese„In Würde leben, in Würde sterben“ heißt ein von Kerstin Griese und der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Eva Högl vorgelegtes pdf Positionspapier », das einen Gruppenantrag für eine Gesetzesregelung beschreibt. Die Autorinnen sprechen sich dafür aus, organisierte Sterbehilfe durch Vereine zu verbieten, aber den Freiraum von Ärzten in ethischen Grenzsituationen zu sichern. » epd » RP » Welt » AFP

Ein Kommentar zu „In Würde leben, in Würde sterben

  1. Wolfgang Schultz

    Dipl. Ing. Wolfgang Schultz

    RundWeg 6 OT Götz, 14550 Groß Kreutz (Havel),
    Tel.: 03 32 07 50 853, Funk: 0171 37 37 675, E-Mail: wo-schu@gmx.de

    Betr. Hilfe beim Sterben, Sterbehilfe

    Sehr geehrte Frau Griese
    Anmerkungen zur Sterbehilfe-Diskussion 2014.docx … So in etwa ist auch meine Patientenverfügung abgefasst.

    Ziel:
    Ich wünsche mir ein bewusstes, selbstbestimmtes und kommunikatives Leben, sowie ein menschenwürdiges, schmerzfreies, kultiviertes und friedliches Sterben.

    Meine Wertvorstellungen:
    Ich bin natürlich geboren, ich habe natürlich und selbstbestimmt gelebt und möchte darum auch selbstbestimmt natürlich sterben. Meine Menschenwürde ist die Würde eines freien selbstbestimmten Lebens und Sterbens.

    Fritz Reuter:
    Der Anfang, das Ende, o Herr, sie sind Dein, Die Spanne dazwischen, das Leben, war mein.

    Martin Luther:
    „Alle Dinge sind euer, es sei das Leben oder der Tod, Gegenwärtiges oder Zukünftiges. Nicht, dass wir aller Dinge leiblich mächtig sind, sie zu besitzen oder zu brauchen, wie die Menschen auf Erden, denn wir müssen sterben leiblich und kann niemand dem Tode entfliehen.“ Aus **Die Freiheit eines Christenmenschen**

    Dieses sollte im Zeitalter der Apparatemedizin auch ein natürlicher, von Menschen entsprechend des medizinischen Fortschritts beeinflusster positiver Prozess hinsichtlich des Sterbens bleiben, weil: Es wird oft das Sterben verlängert, aber nicht das Leben. Ich habe ein Recht auf freies Leben und Sterben, aber keine Pflicht zum unbestimmten Leben nach Maßgabe anderer.
    Selbstbestimmung: Persönliche Autonomie für mich ist auch, dass Apparate mein Leben nicht ohne meinen freien Willen gestalten, auch soll mein Kopf, mein Geist, meine Seele nicht Gefangener eines nicht mehr von mir beeinflussten, unselbständig funktionierenden Körpers sein.
    In der Öffentlichkeit wird derzeitig viel und immer wieder über die Rolle und eine mögliche äußere Form, die Anerkennung, Nichtbeachtung oder Auslegung von Patientenverfügungen diskutiert. Ich kann heute nicht wissen, was einmal Recht in dieser Sache in Deutschland sein wird und welche Krankheiten es alle gibt und geben wird. Deshalb betone ich noch einmal ausdrücklich, dass diese meine Patientenverfügung vor allen Gesetzen, religiösen, medizinischen und juristischen Standpunkten von Seelsorgern, Ärzten, Juristen, Gerichten und Pflegeeinrichtungen als mein unabänderlicher, freier und unbeeinflusster Wille gilt.

    Also bitte ich darum, dass für mich immer alle ärztlichen und pflegerischen möglichen Maßnahmen einer wirksamen Schmerzlinderung und Beseitigung von Angst, Luftnot, Erbrechen, Unruhe und anderer Krankheitserscheinungen getroffen werden. Das gilt auch, wenn wegen der eingesetzten Medikamente mein Bewusstsein getrübt oder ausgeschaltet wird, oder die möglichen Nebenwirkungen der Medikamente zu einem früheren Tod führen können (das heißt auch: Hilfe beim Sterben!).
    • Dese „Passive Sterbehilfe“ zielt auf ein menschenwürdiges Sterbenlassen, ins-besondere dadurch, dass eine lebensverlängernde Behandlung (z. B. Verzicht auf künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Dialyse, Verabreichung von Medikamenten wie z. B. Antibiotika) bei einem unheilbar kranken Menschen nicht weitergeführt oder gar nicht erst aufgenommen wird. Sie setzt mein Einverständnis (die des meines Betreuers oder / und Familie) für die weitere ärztliche Nichtbehandlung voraus und ist rechtlich und ethisch zulässig.
    • Unter „Indirekter Sterbehilfe“ verstehe ich, wenn Sterbenden ärztlich verordnete schmerzlindernde Medikamente gegeben werden, die als unbeabsichtigte Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigen können. Solche indirekte Sterbehilfe wird in Abwägung der ärztlichen Doppelpflicht – Leben erhalten und Schmerzen lindern – für rechtlich und ethisch für mich zulässig gehalten.
    • In Vertrauen auf funktionierende Palliativmedizin (es wird so viel darüber geredet, aber ist keine überall in guter Qualität vorhandene Möglichkeit) mit umfassender, effektiver Schmerzbehandlung und Hospizversorgung habe ich mich dann für Begleitung und Hilfe beim Sterben entschieden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, halte ich wegen der Angst vor einer möglichen zukünftigen Hilflosigkeit begleitenden Suizid für möglich. Diese Entscheidung treffe ich mit meiner Familie und zwei Ärzten.

    Ich wünsche Ihnen nur Gutes. Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Schultz

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