Seit Jahresbeginn gilt der Mindestlohn

„Mit Beginn des neuen Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für 3,7 Millionen Beschäftigte bundesweit und zehntausende im Kreis Mettmann. Das ist ein historischer Meilenstein für unser Sozialsystem“, sagt Kerstin Griese, die als Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales an den Details des Gesetzes mitgearbeitet hat.

Mindestlohn„Der Mindestlohn wird bei uns keine Arbeitsplätze kosten“, ist sich Griese sicher, „ganz im Gegenteil. Die Arbeitsplätze in den Unternehmen des Kreises Mettmann, die jetzt schon faire Löhne zahlen, werden gesichert. Betriebe, deren Geschäftsmodell auf Dumpinglöhnen basiert, werden vom Markt gedrängt.“

Kerstin Griese weist darauf hin, dass alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn besäßen, „ausnahmslos in allen Branchen“. Eine zweijährige Übergangsregelung gebe es nur bei Zeitungszustellern und dort, wo geltende Tarifverträge bestehen. „Spätestens ab 2017 bekommen alle 8,50 Euro. Denn die Beschäftigten sollen von ihrer Arbeit leben können“, betont die SPD-Kreisvorsitzende. Um den Mindestlohn zu überwachen, seien 1600 neue Stellen seien für den Zoll vorgesehen.

Mit dem Mindestlohngesetz sei außerdem Schluss mit der „Generation Praktikum“, freut sich Griese. Auch Praktikantinnen und Praktikanten bekämen zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen seien lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Kerstin Griese: „Jeder Praktikant bekommt künftig einen schriftlichen Vertrag, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.“

Informationen zum Mindestlohn gibt es bei einer von Bundesarbeitsministerium geschalteten Hotline, bei der auch Verstöße gegen den Mindestlohn anonym gemeldet werden können. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030 60280028 erreichbar.