Öffentlichkeitsarbeit: Scheinselbstständige im Bundestag

„Ich bin dafür, die Mitarbeiter in der mobilen Öffentlichkeitsarbeit sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen“, sagte Kerstin Griese der Süddeutschen Zeitung zum Einsatz von Honorarkräften im Bundestag. „Das ergibt sich ganz klar aus dem Urteil des Landessozialgerichts.“

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Bislang werden die mobilen Öffentlichkeitsarbeiter als selbstständige Honorarkräfte eingesetzt, die für ihre Sozialversicherung selbst aufkommen sollen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt letztinstanzlich entschieden, dass es sich aber um eine abhängige Beschäftigung handelt. Dafür muss der Bundestag der Deutschen Rentenversicherung die angefallenen Sozialbeiträge nachzahlen.

Laut Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) führt die Bundestagsverwaltung jetzt Gespräche mit der Rentenversicherung, um „die mobile Öffentlichkeitsarbeit weiter von freiberuflichen Honorarkräften betreuen zu lassen“. Kerstin Griese hat dafür überhaupt kein Verständnis. „Mir erschließt sich nicht, warum die Bundestagsverwaltung diese Mitarbeiter nicht fest anstellen will. Ich möchte Mitglied eines Bundestages sein, der ein anständiger Arbeitgeber ist.“ Im Gespräch mit der SZ sagte die SPD-Arbeit- und Sozialexpertin: „Der Deutsche Bundestag sollte als Arbeitgeber Vorbild sein und nicht Gesetze umgehen, die der Bundestag selbst beschlossen hat.“