Religionsverfassungsrecht betrifft nicht nur Kirchen

„Dass der Islam eine Religion und keine Kirche ist, heißt nicht, dass er sich in Deutschland nicht auch nach unseren Regeln organisieren kann“, so Kerstin Griese. Es sei ein Vorurteil, dass nur christliche Kirchen eine nachvollziehbare Organisationsstruktur mit festen Mitgliedschaften bilden könnten, sagte sie dem Deutschlandfunk.

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Griese ist ĂŒberzeugt, dass sich das in Deutschland geltende Religionsverfassungsrecht bewĂ€hrt habe. „Es ist aufnahmefĂ€hig fĂŒr die Vielfalt der Religionen. Es gilt fĂŒr Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichermaßen, nicht nur fĂŒr die christlichen Kirchen.“

Nicht nur die katholische und die evangelische Kirche besitzen den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern auch der Zentralrat der Juden in Deutschland, jĂŒdische Synagogenvereine und viele kleinere Religionsgemeinschaften. „Auch muslimischen VerbĂ€nden steht es offen, diesen Weg zu gehen“, erlĂ€utert die SPD-Fraktionsbeauftragte fĂŒr Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Kerstin Griese weist darauf hin, dass es fĂŒr den islamischen Religionsunterricht und die Theologieausbildung zudem Alternativen jenseits des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts gebe. „In NRW wurde beispielsweise ein Beirat fĂŒr den Religionsunterricht eingerichtet, was ich fĂŒr einen guten Weg halte.“