Reform des Sexualstrafrechts: Ja zu „Nein heißt Nein“

Kerstin Griese begrüßt es, dass der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechtes beschlossen hat. „Nein heißt Nein“, betont die SPD-Abgeordnete.

„Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen sind künftig unter Strafe gestellt.“ Griese freut sich, dass das langjährige Engagement von Politikerinnen aller Fraktionen und von Frauenverbänden endlich Erfolg zeigt.
„Nach bisheriger Rechtslage war nämlich die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Ein Nein muss aber ausreichen. Deshalb war die Reform lange überfällig. Leider wurde sie von Teilen der CDU/CSU bisher blockiert“, so Griese. Sie weist darauf hin, dass mit der Gesetzesreform endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention erfüllt werden, die bereits 2011 unterzeichnet wurde.

„Ab jetzt steht auch die sexuelle Belästigung unter Strafe. Das war bislang nur dann der Fall, wenn sie am Arbeitsplatz passiert“, erläutert Kerstin Griese das neue Sexualstrafrecht. Außerdem werde in Zukunft bestraft, wer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus einer Gruppe heraus begeht. „Leider waren es erst die Ereignisse der Silvesternacht in Köln, die in der Union ein Umdenken auslösten, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.