Pflege: Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundestag

Angehörigen-Entlastungsgesetz | Bundestagsdebatte
„Im Pflegefall wird das Sozialamt künftig erst dann auf das Einkommen von unterhaltsverpflichteten Kindern zurückgreifen, wenn das individuelle Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt“, kündigte Kerstin Griese an. Damit würden die Kinder von pflegebedürftigen Eltern entlastet, die zumeist mitten im Arbeitsleben stehen und oftmals eigene Kinder großziehen.

» tagesschau 20 Uhr: Bundestag debattiert über gesetzliche Entlastung für pflegende Angehörige

Die 20-Uhr-Tagesschau berichtet von der Bundestagsdebatte.

Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin im Sozialministerium, hat den Entwurf für das Angehörigen-Entlastungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie ist davon überzeugt, dass dieses Gesetz gleichermaßen auch die Eltern entlastet. „Sie müssen sich nun keine Gedanken mehr darüber machen, ob sie ihren Kinder finanziell Probleme machen, wenn sie pflegebedürftig werden“, sagte Griese in ihrer Plenarrede. „Jeder, der pflegebedürftig ist, hat ein Recht darauf, anständig versorgt und betreut zu werden.“ Es dürfe nicht sein, dass zu diesen Herausforderungen auch noch finanzielle Sorgen kommen.

Wer ein volljähriges Kind mit Behinderung hat, der müsse künftig keine Zuzahlung zur Eingliederungshilfe mehr leisten, ergänzte Kerstin Griese. „Diesen Beitrag streichen wir komplett. Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung möglichst selbstbestimmt leben und arbeiten können.“