Mindestlohn: Klare Regeln verhindern Missbrauch

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. „Ich sehe keinen Änderungsbedarf bei einem Gesetz, das im Juli letzten Jahres mit sehr großer Mehrheit im Bundestag beschlossen worden ist und erst seit ein paar Wochen in Kraft ist“, äußerte sich Kerstin Griese gegenüber der Presse in Berlin.

ntvZuvor wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales, deren Vorsitzende Kerstin Griese ist, über den aktuellen Stand nach Einführung des Mindestlohns gesprochen. „Zu einem Mindestlohn gehört die wirksame Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Hierzu sind konkrete Kontrollmechanismen festgelegt worden und dafür sind extra Stellen geschaffen worden. Gerade im Bereich der Minijobber sind klare Regeln für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten wichtig, um Missbrauch zu verhindern“, betonte die Ratinger Bundestagsabgeordnete.

ntv InterviewDrei Wochen nach Einführung des Mindestlohns sind Stimmen aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu hören, die zunehmende Bürokratie befürchten. „Ich rate zu mehr Gelassenheit. Bisher zeichnen Arbeitgeber auch die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen auf, das wird zukünftig auch nicht komplizierter“, kommentierte Kerstin Griese. „Ich bin froh, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro bei mehr als dreieinhalb Millionen Menschen wirkt. Damit der verdiente Lohn bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ankommt, müssen Kontrollen sein. Auch die ehrlichen Arbeitgeber werden durch den Mindestlohn gestärkt“, betonte Griese.