Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

Es sei sehr gut, dass das Kabinett einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gegen Missbrauch von ‎Leiharbeit‬ und ‎Werkverträgen‬ auf den Weg gebracht hat, so Kerstin Griese. „Damit wird umgesetzt, was die SPD lange gefordert hat.“

Weiter sagt die Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses: „Leih- oder Zeitarbeitnehmer sollen künftig nach neun Monaten genauso wie die Stammbelegschaften bezahlt werden. Sie sollen längstens 18 Monate in demselben Betrieb arbeiten dürfen, danach müssten sie übernommen werden, erläutert Griese, die zugleich einräumt: „Abweichungen per Tarifvertrag sollen möglich bleiben.“

Die SPD-Sozialexpertin hebt hervor, dass Werkverträge künftig besser von normalen Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden können. „Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat und ich freue mich auf die Beratungen“, sagt Kerstin Griese.

* abweichende Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien möglich. (Grafik: bmas.de)