Ghettorentengesetz: Ab Juni auch für Polen gültig

Ab dem 1. Juni können Polinnen und Polen, die in Ghettos der Nationalsozialisten unter unmenschlichen Bedingungen gearbeitet haben, eine Ghettorenten erhalten. „Das war bislang nicht möglich“, so Kerstin Griese.

„Mit der Änderung des Ghettorentengesetzes im vergangenen Jahr haben wir Verbesserungen und Vereinfachungen im Verfahren für die Betroffenen erreicht. Leider konnten zunächst aufgrund eines schon lange bestehenden deutsch-polnischen Sozialabkommens in Polen lebende ehemalige Ghettobeschäftigte keine Ghettorenten aus Deutschland erhalten“, erläutert die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bundestag. Um dies zu ändern, sei das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland mit besonderer Eilbedürftigkeit durchgeführt worden. „Aufgrund des hohen Alters der Betroffenen konnte jetzt in erfreulich kurzer Zeit und in Zusammenarbeit mit den polnischen Partnern eine Änderung im Sinne der Betroffenen erreicht werden“, sagt Griese.

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“, so der volle Titel, tritt im Juni in Kraft. „Anträge können aber bereits jetzt an die Deutsche Rentenversicherung gestellt werden. Alle potenziell Berechtigten sind bereits von der Rentenversicherung angeschrieben und informiert worden“, so Kerstin Griese.