Cohen, Griese

Ghettorenten für NS-Verfolgte aus Rumänien

Kerstin Griese und der Generaldirektor des israelischen Ministeriums für soziale Gleichheit, Avi Cohen, haben ihre Gespräche zur rentenrechtlichen Berücksichtigung von Arbeit in Ghettos in der Zeit des Nationalsozialismus fortgeführt. Anlass des Treffens waren die Ergebnisse historischer Prüfungen zur Einordnung bestimmter Orte in Rumänien als Ghettos, wozu es erstmalig eine direkte Kooperation zwischen Deutschland und Israel gab.

„Es ist der gesamten Bundesregierung und mir persönlich ein Herzensanliegen, dass die Überlebenden des Holocaust die ihnen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto zustehenden Renten schnell und unbürokratisch erhalten“, sagte Sozialstaatssekretärin Kerstin Griese. „Durch die Anerkennung von 18 weiteren Orten in Rumänien als Ghettos können weitere hochbetagte, vom Schicksal der NS-Zeit gezeichnete Menschen nun ebenfalls eine Rente für ihre Arbeit bekommen. Dies ist das Ergebnis einer sehr konstruktiven deutsch-israelischen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Rentenversicherung, dem israelischen Ministerium für soziale Gleichheit und der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem. Das ist ein wegweisender Schritt.“

Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist 2002 im Bundestag beschlossen worden, um für diejenigen, die in der Zeit des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, die Zahlung einer Rente zu ermöglichen. Sie wird auch ins Ausland gezahlt. Anlass für das Gesetz war die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es hatte 1997 in mehreren Grundsatzurteilen entschieden, dass eine in einem Ghetto aufgenommene Tätigkeit nicht immer als Zwangsarbeit zu bewerten ist, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem deutschen Rentenrecht berücksichtigt werden kann.

Welche Orte als Ghettos im Sinne des ZRBG anerkannt sind, verzeichnet die Bundesregierung in der sogenannten Ghetto-Liste des Bundesfinanzministeriums. Diese wird fortlaufend auf Grundlage neuester Erkenntnisse überprüft und aktualisiert.

Nach Gesprächen in Israel, die das Finanzministerium für die deutsche Seite führte, konnte die Unterstützung Yad Vashems gewonnen werden. Von den dortigen Experten wurden die Bedingungen in mehreren Orten in Rumänien geprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage können nunmehr weitere Orte der Ghettoliste hinzugefügt werden. Die Anerkennung ermöglicht die Bewilligung von Ghettorenten für die Arbeit an den neu aufgenommenen Orten durch die Deutsche Rentenversicherung, die dann bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen rückwirkend von Juli 1997 an geleistet werden können.

Für im Ghetto geleistete Arbeit können ehemalige NS-Verfolgte neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2000 Euro nach der so genannten Anerkennungsrichtlinie erhalten. Für Personen, denen zwar Ghetto-Beitragszeiten anerkannt wurden, die aber die erforderliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, wird zusätzlich nach dieser Richtlinie ein Rentenersatzzuschlag von einmalig 1500 Euro gezahlt.

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