Ghettorenten: Deutsch-polnisches Abkommen

„Das deutsch-polnische Abkommen, das jetzt auch in Polen lebenden Ghettoüberlebenden eine Ghettorente ermöglicht, ist ein überfälliger Schritt“, sagte Kerstin Griese in der Bundestagsdebatte. „Damit setzen wir ein weiteres kleines Zeichen, dass wir ihr in den Ghettos erlebtes Leid und ihre Rechte aus der Arbeit in den Ghettos, für die sie perfiderweise Rentenversicherungsbeiträge zahlen mussten, anerkennen.“

Der Bundestag hatte das Ghettorentengesetz dahingehend verändert, dass die Renten nun rückwirkend bis 1997 ausgezahlt werden können. „Leider konnten von dieser Gesetzesänderung im letzten Sommer nicht automatisch auch die in Polen lebenden Ghettorentenberechtigten profitieren“, sagte Griese, „denn das deutsch-polnische Sozialabkommen von 1975 regelt, dass der Wohnsitzstaat eine Rente auch aus den Zeiten zahlen muss, die in einem anderen Staat verbracht wurden.“ Dies sei aus Sicht der Bundesregierung und des Parlamentes unbefriedigend gewesen, so dass in mehreren Treffen „unter Hochdruck“ eine Lösung für die Betroffenen erarbeitet wurde, die in einem deutsch-polnischen Abkommen mündete. Griese bedankte sich bei Andrea Nahles, Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller und insbesondere bei Marek Bucior für die schnelle Umsetzung. Bucior, Staatssekretär im polnischen Arbeits- und Sozialministerium, verfolgte die Plenardebatte auf der Besuchertribüne.

„Angesichts des Unrechts, das in den Ghettos stattfand, ist es schlimm, dass es so lange gedauert hat, bis die Ghettorenten ausgezahlt werden“, sagte Kerstin Griese. „Für viele Menschen gerade in Osteuropa und in Israel bedeutet die Zahlung der Ghettorenten eine echte kleine Erleichterung ihrer Lebensbedingungen.“