Deutsch-polnisches Abkommen ermöglicht Ghettorente

Das in Warschau unterzeichnete deutsch-polnische Abkommen soll die Zahlung von Ghettorenten auch für in Polen lebende Opfer des Nationalsozialismus ermöglichen. „Das ist ein wichtiges Zeichen für die hochbetagten Betroffenen“, sagt Kerstin Griese.

Der Bundestages hatte im Sommer dafür gesorgt, dass Ghettorenten rückwirkend ab 1997 ausgezahlt werden können, die zuvor wegen eines zu restriktiven Antragsverfahrens abgelehnt wurden. „Aufgrund einer komplizierten rechtlichen Konstellation war es aber bisher nicht möglich, das geänderte Ghettorentenrecht auch in Polen anzuwenden“, erläutert die Sozialausschussvorsitzende des Bundestages.

Griese bedankt sich beim Bundessozialministerium für die erfolgreichen Verhandlungen mit der polnischen Regierung. „Das Kabinett hat zur Umsetzung dieses Abkommens jetzt einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht“, so Kerstin Griese, „mit dem die Auszahlung der Ghettorenten auch in Polen möglich sein wird“.