chrismon-Interview: Achtung vor dem Leben

„Wir wollen Menschen davor schützen, sich rechtfertigen zu müssen, dass sie leben wollen“, sagt Kerstin Griese. Im Interview mit chrismon stellt sie den von ihr gemeinsam mit Abgeordneten aus allen Parteien verfassten Gesetzentwurf vor.

Es ist nicht verboten, sich selbst zu töten – und die Beihilfe dazu auch nicht. Warum soll sich das ändern?

Kerstin Griese: Das wollen wir nicht ändern, der Suizid und die Beihilfe dazu bleiben straffrei. Aber wir wenden uns gegen Sterbehilfevereine wie „Sterbehilfe Deutschland“ und Einzelpersonen, die geschäftsmäßig – also auf Wiederholung angelegt und mit der Absicht des Suizids als Hauptzweck ihrer Tätigkeit – Menschen zu Tode bringen. Solche Angebote nehmen zu. Sterbehilfe darf keine „normale Dienstleistung“ werden, das würde Menschen unter Druck setzen.

Was ist Ihnen an Ihrem Entwurf wichtig?

Unser Vorschlag greift am wenigsten in unsere gesetzlichen Grundlagen ein. Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum erhalten bleibt. Die Hilfe beim Sterben, wie sie in der ambulanten und stationären Hospizarbeit und in der Palliativmedizin so segensreich praktiziert wird, ist der richtige Weg – nicht die Ausweitung der Hilfe zum Sterben.

Peter Hintze, CDU, evangelischer Pfarrer, pocht auf das Recht auf Selbstbestimmung. Sind Sie dagegen?

Gerade unser Vorschlag sichert diese Selbstbestimmung. Wir wollen Menschen davor schützen, sich rechtfertigen zu müssen, dass sie leben wollen. Der Gesetzentwurf von Herrn Hintze würde ethische Grundsätze verschieben. Der Druck auf alte, kranke und einsame Menschen würde steigen, anderen nicht mehr zur Last zu fallen.

chrismonHaben sich solche Befürchtungen in anderen Ländern bewahrheitet?

Ja, in allen Ländern, wo geschäftsmäßig assistierter Suizid oder aktive Sterbehilfe angeboten werden, steigt die Nachfrage danach deutlich an. In der Schweiz, so haben es uns die dortigen Sterbehilfevereine „Dignitas“ und „Exit“ gesagt, werben sie für ihr Angebot in Alten- und Behindertenheimen. Das ist ethisch nicht verantwortbar. Die Achtung vor dem Leben gilt auch für das alte, kranke, leidende und behinderte Leben.

DĂĽrften Ă„rzte weiterhin Sterbewilligen helfen, wenn Ihr Entwurf Gesetz wird?

Ja, sie dürfen alle Maßnahmen der Palliativmedizin anwenden, auch wenn sie – wie bei der palliativen Sedierung – zum früheren Todeseintritt führen können. Entscheidend ist, dass die Absicht der ärztlichen Tätigkeit nicht der Suizid ist, sondern das Lindern von Schmerzen und Leid. Das ist vom Kriterium der Geschäftsmäßigkeit nicht erfasst – selbst dann nicht, wenn der Arzt im Einzelfall eine Gewissensentscheidung trifft und einem schwer leidenden Patienten hilft, einen für ihn nicht mehr erträgliches Leiden zu beenden. Wir wollen den Raum für Gewissensentscheidungen erhalten, aber es dürfen keine Anreize für die Selbsttötung geschaffen werden.

Die Fragen stellte Anne Buhrfeind.

aus: chrismon – Das evangelische Magazin 11/2015.

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