Verfassungsgericht stärkt Umgang mit religiöser Vielfalt

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Unzulässigkeit eines pauschalen Kopftuchverbots an Schulen bildet die gesellschaftliche Realität ab“, stellt Kerstin Griese fest. Die SPD-Kirchenbeauftragte findet es richtig, dass die religiöse Vielfalt mit diesem Urteil gestärkt wird und die Voraussetzungen für muslimische Lehrerinnen und Lehrer verbessert werden.

„Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland“, betonte Griese gegenüber KNA. „Das Urteil macht deutlich, dass Religionsfreiheit im 21. Jahrhundert immer auch die Religionsfreiheit der Anderen ist. Die Klarstellung durch das Urteil ist wichtig: Das Tragen von Kopftuch, Kippa oder Kreuz ist Ausdruck der Religionsfreiheit und stört nicht den Schulfrieden.“

Kerstin Griese findet es wichtig, „dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer gewinnen, die einen Migrationshintergrund haben“. Dabei sei es nachrangig, ob sie ein Kopftuch tragen oder nicht. „Viel wichtiger sind deren kulturellen Erfahrungen, die die Arbeit erheblich erleichtern können. Dies gilt genauso für den Religionsunterricht wie für alle anderen Fächer“, plädiert Griese dafür, „Hürden abzubauen und deutlich zu machen, dass wir das Engagement der Menschen begrüßen, die selbst eine Migrationsgeschichte verkörpern“.

Die Karlsruher Richter beanstandeten das noch von der schwarz-gelben Regierung unter Jürgen Rüttges (CDU) verabschiedete Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen. Dieses untersagte zwar das Tragen eines Kopftuches, nahm aber gleichzeitig die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ vom Verbot religiöser Bekundungen aus. Diese Privilegierung christlicher Symbole verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet, entschied das Verfassungsgericht.