Bundestag: Teilhabe fĂĽr Menschen mit Behinderungen

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes | Bundestagsdebatte
Griese hat die am 1. Januar in Kraft getretene Reform der Hilfen für Menschen mit Behinderungen als „Meilenstein“ bezeichnet. „Eingliederungsleistungen wie Integrationshelfer in Schulen, Assistenzen oder das Budget für Arbeit oder für Ausbildung werden nun konsequent am individuellen Bedarf der Berechtigten ausgerichtet“, betonte sie in ihrer Bundestagsrede.

Die Bedürftigkeit als Zugangsvoraussetzung sei entfallen, was bei den Beratungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sehr umstritten war. „Entscheidend ist, ob es uns gelungen ist, die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen zu verbessern“, wies Staatssekretärin Griese auf eine Kernfrage des neuen Gesetzes hin, die jetzt mit begleitenden Untersuchungen und Projekten erforscht wird.

Griese räumte in ihrer Rede ein, dass die mit dem BTHG einhergehenden Umstellungen eine große Anstrengung bedeuten, die insbesondere im bisherigen stationären Bereich mühsam ist. Das Ergebnis sei aber mehr Selbstbestimmung: „Das spüren viele Menschen mit Behinderungen ganz konkret durch die Abschaffung der Einkommensanrechnung von Ehegatten. Das zeigt: Wir sind ein gutes Stück weiter auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“, sagte Kerstin Griese.