Bundestag entscheidet: Neuregelung der Sterbebegleitung

„Wir brauchen ein Gesetz, weil es in Deutschland Vereine und Einzelpersonen gibt, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung fördern, unterstützen und durchführen“, sagte Kerstin Griese (SPD) in der Bundestagsdebatte. „Wir wollen unter Strafe stellen, wenn jemand mit der Absicht der Selbsttötung geschäftsmäßig handelt – das heißt auf Wiederholung angelegt und im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.“

Kerstin Griese, die gemeinsam mit dem CDU-Parlamentarier Michael Brand sowie weiteren Abgeordneten aller Fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, sagte: „Und wenn man sich ansieht, dass diese so genannten Sterbehifevereine auch Menschen zu Tode bringen, die psychisch krank, lebensmüde oder depressiv und einsam sind, dass sie das besonders schnell tun, je mehr man zahlt, dann sind wir uns sicher alle einig, dass wir das nicht wollen. Diejenigen, die unseren Antrag unterstützen, sagen ganz klar, dass wir dieses Geschäft mit dem Tod von Menschen für ethisch nicht tragbar halten.“

BundestagsdebatteIhr Gesetzentwurf sei ein Weg der Mitte, betonte Griese. Auch der Fall, in dem ein Arzt im ethisch begrĂĽndeten Einzelfall auf Wunsch des Patienten diesem hilft, aus dem Leben zu scheiden, bleibe straffrei.

„Der Staat kann und wird nie alle Facetten des Sterbens regeln können, das wäre auch vermessen. Aber wir können als Gesetzgeber klar machen, dass wir den assistierten Suizid als ärztliche Regelleistung oder als frei verfügbares Vereinsangebot nicht wollen“, sagte Griese in ihrer Bundestagsrede. „Unser Gesetz steht für Selbstbestimmung. Ich will, dass niemand unter den Druck gerät, vorzeitig aus dem Leben zu gehen wenn doch noch gute Tage im Leben möglich sind.“