Bundestag diskutiert Staatskirchenleistungen

Kerstin Griese hat sich dafür ausgesprochen, eine betont sachliche Diskussion über die Staatsleistungen an die Kirchen und die Vorschläge einer Ablösung zu führen. Griese hat in einer Bundestagsrede darauf hingewiesen, dass die die Ursprünge für die geltenden Regelungen auf dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 basieren.

„Die Kirchen werden mit diesem Beschluss für die Enteignungen und Säkularisierungen kirchlicher Güter entschädigt. Es waren also keine einmaligen Zahlungen, sondern es war ein Ersatz für die wirtschaftliche Grundlage, die es den Kirchen ermöglichte, ihre Strukturen und ihr Personal zu finanzieren. Es handelt es sich dabei nicht um eine Privilegierung oder Bevorzugung der Kirchen, sondern um geltende Verträge“, betonte Griese.

Die SPD-Kirchenbeauftragte wies darauf hin, dass es im kirchlichen Raum durchaus Stimmen gebe, die bereit sind, über die Ablösung dieser Leistungen zu sprechen. „2011 hat sich zum Beispiel die EKD bereit erklärt, mit den Bundesländern darüber zu verhandeln.“

Laut Kerstin Griese komme es dabei auf die Bedingungen der Ablösung an. „Alle seriösen Vorschläge beziehen sich auf die 18- bis 25-fache Summe der jährlichen Zahlung als Ablösesumme.“ Die von der Linkspartei vorgeschlagene zehnfache Summe bezeichnete Griese als „sicher nicht adäquat“. Und selbst diese Summe wäre von den Bundesländern schwer aufzubringen.