Bundestag beschließt Integrationsgesetz

„Das jetzt beschlossene Integrationsgesetz wird eine große Hilfe bei der Aufnahme von FlĂŒchtlingen in den StĂ€dten des Kreises Mettmann sein“, ist Kerstin Griese ĂŒberzeugt. „In vielen GesprĂ€chen in FlĂŒchtlingsunterkĂŒnften und mit Ehrenamtlichen, WohlfahrtsverbĂ€nden sowie in den Kommunen ist mir geschildert worden, welche Herausforderungen auf uns warten.“

Griese betont: „Dabei dĂŒrfen wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.“ Damals habe man gedacht, dass die so genannten Gastarbeiter nur vorĂŒbergehend in Deutschland sein werden. „Das war ein Fehler“, ist die SPD-Bundestagsabgeordnete ĂŒberzeugt.

Die Integration in den Arbeitsmarkt sei Kernpfeiler fĂŒr die gesellschaftliche Integration. „Ich habe mich deshalb besonders dafĂŒr eingesetzt, dass wir in Deutschland endlich ein Integrationsgesetz beschließen. Dieses sieht ein BĂŒndel von Maßnahmen vor, die auch der Wirtschaft dabei helfen, ihren Beitrag zu leisten, FlĂŒchtlinge in Arbeit zu bringen.“ Ganz wichtig ist aus Kerstin Grieses Sicht, dass auch im Kreis Mettmann Asylsuchende ohne vorherige VorrangprĂŒfung eingestellt werden können. „Bisher musste immer erst geschaut werden, ob auch ein EU-BĂŒrger oder eine EU-BĂŒrgerin den Job ĂŒbernehmen könnte. Diese bĂŒrokratische Prozedur, die fast immer ergebnislos blieb, bleibt den Unternehmen jetzt erspart. Die Aussetzung der VorrangprĂŒfung wird nahezu in ganz NRW gelten, nur einige RuhrgebietsstĂ€dte sind davon ausgenommen“, erlĂ€utert die Vorsitzende des Bundestagsausschusses fĂŒr Arbeit und Soziales.

„Damit FlĂŒchtlinge nicht beschĂ€ftigungslos in den UnterkĂŒnften warten mĂŒssen, sondern einen sinnvollen Einstieg finden können, gibt es 100.000 gemeinnĂŒtzige Arbeitsgelegenheiten fĂŒr Asylsuchende, so Griese. „Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden FlĂŒchtlingen mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur VerfĂŒgung stehen.“ Außerdem werde das Gesetz eine „3+2-Regelung“ fĂŒr geduldete Azubis einfĂŒhren. „Auszubildende erhalten eine Duldung fĂŒr die Gesamtdauer der Ausbildung. FĂŒr eine anschließende BeschĂ€ftigung wird ein Aufenthaltsrecht fĂŒr zwei Jahre erteilt. Damit schaffen wir Sicherheit auch fĂŒr die Unternehmen, die sich fĂŒr die Qualifizierung von FlĂŒchtlingen einsetzen“, sagt Griese.