Bessere Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose

Kerstin Griese begrüßt es, dass sich die Große Koalition auf Verbesserungen im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Hartz-IV-Regelungen enthält, geeinigt hat. „Es wird für ‎Langzeitarbeitslose‬ bessere Möglichkeiten der Förderung geben, um sie wieder näher an den Arbeitsmarkt zu bringen“, so die Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses im Bundestag.

„In einem Zeitraum von fünf Jahren sollen Langzeitarbeitslose zukünftig drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben können“, heißte es in einer gemeinsamen Stellungnahme der SPD-Abgeordneten Katja Mast, Markus Paschke und Kerstin Griese. „Bisher war das nur für maximal zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich. Wir haben uns mit der Union auch darauf geeinigt, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit ausüben, künftig zusätzlich durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden können.“ Ziel sei langfristige Integration des Geförderten in den Arbeitsmarkt. Für Gewerkschaften und Arbeitgeber sei eine stärkere Beratungsfunktion vorgesehen, wenn es um die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten geht.

Auch die Förderung von Harz-IV-Bezieherinnen und Beziehern, die sich in einer Ausbildung befinden, werde verbessert. „Sie bekommen in bestimmten Härtesituationen Unterstützung vom Jobcenter“, heißt es in dem von der SPD-Bundestagsfraktion herausgegebenen Pressestatement. „Menschen, die aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr bedürftig sind, können in den ersten Monaten in ihrer neuen Tätigkeit nachgehende Unterstützung bekommen. Hierfür haben wir den Kreis möglicher Hilfen erweitert. So soll zukünftig jede erforderliche Unterstützung geleistet werden können.“ Es werde zudem gesetzlich klargestellt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der Beantragung einer vorgezogenen Rente wegen Alters nicht sanktioniert wird. „Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen“, so die Stellungnahme der Abgeordneten Mast, Paschke und Griese. „Weitere Verbesserungen, auf die wir uns verständigen konnten, betreffen beispielsweise die Ausgestaltung von Eingliederungsvereinbarungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit von Behörden, die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Arbeitslosengeld II und die Abtretbarkeit von Leistungen der Grundsicherung.“ Für ‎Alleinerziehende‬ und den umgangsberechtigten Elternteil bleibe es beim geltenden Recht. „Hier wird es keine gesetzlichen Änderungen geben, die möglicherweise zu Nachteilen für die Kinder führen könnten.“

Kerstin Griese ergänzt: „Wir verfolgen aber eine Regelung, einen Umgangsmehrbedarf für Alleinerziehende beziehungsweise für den umgangsberechtigten Elternteil einzuführen, intensiv weiter, brauchen dafür noch etwas Zeit zur Beratung.“ Griese weist zudem darauf hin, dass viele Rechtsvereinfachungen dazu führen werden, dass künftige Hartz-IV-Bescheide für ein ganzes Jahr ausgestellt werden können und einfacher werden.