Aufzeichungspflicht: Mindestlohn braucht Kontrolle

„Der Mindestlohn stĂ¶ĂŸt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Kreis Mettmann auf sehr hohe Akzeptanz“, weiß Kerstin Griese unter anderem aus GesprĂ€chen mit Gewerkschaftern. „Voraussetzung dafĂŒr ist, dass er nicht unterlaufen werden kann.“

Kerstin Griese: „Deswegen brauchen wir die Aufzeichnungspflicht fĂŒr alle von Schwarzarbeit betroffene Branchen und fĂŒr Minijobber. Das ist gerade fĂŒr die Unternehmen im Kreis Mettmann wichtig, die faire Löhne zahlen.“

Maßgeblich fĂŒr den Mindestlohn sei nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die LĂ€nge der Arbeitszeit, sagt Kerstin Griese, die als Vorsitzende des Arbeitsausschusses im Bundestag an der Ausarbeitung der Gesetzesdetails beteiligt war. „Mit einer unkorrekten Erfassung der Arbeitsdauer wĂ€re es ein Leichtes, die seit dem 1. Januar geltende Lohnhöhe von 8,50 Euro zu umgehen. Deshalb geht es nicht ohne Kontrollmöglichkeiten.“ FĂŒr Griese ist es wichtig, dass die Arbeitszeitaufzeichnung so unbĂŒrokratisch möglich erfolgt. „Handschriftliche Aufzeichnungen genĂŒgen. Außerdem kann der Arbeitnehmer selbst beauftragt werden, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren.“ Auf dem Bau ist das schon seit Langem erprobte Praxis, nennt Kerstin Griese ein Beispiel.

FĂŒr die Arbeitszeitaufzeichnung gelte eine Frist von einer Woche. „Damit hat der Arbeitgeber einerseits genug Zeit, und andererseits gerĂ€t das auch nicht in Vergessenheit“, sagt die SPD-Abgeordnete. Die Pflicht gelte wie bisher auch fĂŒr geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte, nur Minijobber in Privathaushalten seien ausgenommen. Außerdem entfalle die Dokumentationspflicht, wenn das Monatseinkommen des BeschĂ€ftigten 2.958 Euro ĂŒbersteigt.

„Vielfach leisten BeschĂ€ftigte regelmĂ€ĂŸig Überstunden, die nicht bezahlt werden.“ Mit der Aufzeichnungspflicht werde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben, ist die SPD-Kreisvorsitzende ĂŒberzeugt.