Asylbewerberleistungsgesetz wird reformiert

„Mit dem heute gefassten Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz legen wir die Leistungen für Asylsuchende rechtssicher fest und setzen endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um“, berichtet Kerstin Griese aus dem Bundestagssozialausschuss. „Dies ist der erste Schritt hin zu besseren Bedingungen im Bereich Asyl.“

„Wir werden betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukünftig ab Beginn ihres Aufenthalts Bildungs- und Teilhabeleistungen gewähren“, betont die Ausschussvorsitzende. Griese begrüßt es, dass Flüchtlinge künftig statt 48 nun noch maximal 15 Monate warten müssen, bevor sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Durch die Herausnahme bestimmter Personengruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes würden zudem die Länder und Kommunen jährlich um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet. Dies sei ein klares Signal an die von den steigenden Flüchtlingszahlen finanziell besonders betroffenen Städten, so Griese.

Mit der Gesetzesänderung werde auch die medizinische Behandlung von Flüchtlingen in Eilfällen verbessert und die Erstattung der Kosten neu geregelt. Kerstin Griese versprach, dass das Asylbewerberleistungsgesetz in den kommenden Monaten weiter reformiert werde. „Mit der Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung im Bundesrat wird endlich der Vorrang des Geldleistungsprinzips statt dem Sachleistungsprinzip nach dem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingeführt. Wir erleichtern den Arbeitsmarktzugang, und im Rahmen der Umsetzung der EU- Aufnahmerichtlinie streben wir unter anderem eine bessere medizinische Versorgung der Betroffenen an.“