Renten für jüdische Einwandererinnen und Einwanderer

Renten für jüdische Einwanderer | Bundestagsdebatte
In der Bundestagsdebatte über die Altersicherung für Jüdinnen und Juden, die ab 1990 die damalige Sowjetunion Richtung Deutschland verlassen haben, hat Kerstin Griese auf die große Integrationsleistung hingewiesen. Während die die Kinder der Zugewanderten beruflich sehr gut Fuß gefasst hätten, seien die Älteren wegen fehlender Rentenzeiten zumeist auf Grundsicherung angewiesen.

„Es ist eine gute und richtige Seite unseres Sozialstaates, dass jemand im Alter Grundsicherung bekommt, auch wenn er keine Rentenansprüche erwerben konnte“, sagte die Sozialstaatssekretärin. Selbst eine auskömmliche Alterssicherung aufzubauen, sei für alle Menschen schwierig, wenn sie erst später im Leben nach Deutschland gekommen sind. „Ich kann nachvollziehen, dass Verbesserungen für jüdische Zugewanderte für notwendig gehalten werden“, räume Kerstin Griese ein. Sie bezweifelt aber, dass eine rentenrechtliche Lösung der richtige Weg wäre und warnt davor, Erwartungen zu wecken, die man nicht verantworten könne.

„Der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens wäre sicherlich die beste Lösung für die Probleme mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, denn dann würden Rentenansprüche aus dem Ausland hierher übertragen“, sagte Griese in ihrer Bundestagsrede. Trotz vieler Verhandlungsrunden sei es bislang aber nicht gelungen, ein solches Abkommen mit Russland abzuschließen, was auch an der schwierigen außenpolitischen Lage liege.

Kerstin Griese wies darauf hin, dass die jüdischen Migranten, wenn sie Holocaustüberlebende sind, Entschädigungszahlungen erhalten. „Diese Leistungen werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.“

Ein Kommentar zu „Renten für jüdische Einwandererinnen und Einwanderer

  1. Kristine Leithold

    Leider ist es durchaus nicht immer so, dass überlebende Verfolgte des Naziregimes Entschädigungsleistungen erhalten. So gibt es alte Juden, die im Krieg z.B. die Leningrader Blockade überlebt haben (fast 900 Tage Hunger litten, Verletzungen erlitten), die trotzdem keine regelmäßigen Beihilfen als Entschädigung erhielten.
    Zum einen liegt das daran, dass die Leningrader Blockade nicht so schwerwiegend eingestuft wurde wie etwa das Leben in den vielen Ghettos – hierüber äußerte auch Herr Schuster vom Zentralrat der Juden sein Unverständnis.
    Zum anderen sind Zuwanderer von Stiftungsleistungen ausgeschlossen, wenn sie das ihnen zugewiesene Bundesland verlassen haben.
    Würden die Landesstiftungen für Opfer des NS-Unrechtsregimes besser ausgestattet, ließen sich solche Defizite ohne Gießkannenprinzip leicht ausgleichen. Wegen knapper Mittel erhalten in den Bundesländern oft nicht alle, die z.B. evakuiert waren Leistungen.
    Aus meiner Sicht war der Antrag der 3 Fraktionen an die Bundesregierung dilettantisch vorbereitet und ist vor allem daran gescheitert.

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